Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat passiert und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz.
Eigentümerinnen und Eigentümer können auch künftig frei entscheiden, welche Heizungsart am besten zu ihrer individuellen Situation passt. Gasheizungen bleiben weiterhin zulässig und können auch neu installiert werden.
Das neue Gesetz setzt auf Technologieoffenheit, Machbarkeit und langfristige Planungssicherheit. Es schafft mehr Flexibilität bei der Modernisierung von Gebäuden und ermöglicht individuelle Lösungen, die zu den jeweiligen Anforderungen vor Ort passen.
Bestehende Gasheizungen können weiterhin genutzt werden und auch der Einbau neuer Gasheizungen ist erlaubt. Damit bleibt Flüssiggas ein wichtiger Baustein der dezentralen Energieversorgung – insbesondere in Regionen ohne Erdgasnetz.
Um die Klimaziele zu erreichen, sieht das Gesetz künftig den schrittweisen Einsatz erneuerbarer Energieträger vor. Tyczka Energy hat biogenes Flüssiggas* bereits heute im Angebot, womit Biotreppe und Landeswärmegesetze im Rahmen des GModG erfüllt werden.**
Grüngasquote: Für bestehende Heizungsanlagen ist ab 2028 eine Grüngasquote vorgesehen, um die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung voranzutreiben. Die Details der Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.
Biotreppe: Für neu installierte Gasheizungen soll ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Anteil erneuerbarer Energieträger eingeführt werden. Die Dekarbonisierung erfolgt damit planbar und in mehreren Stufen. Hybride Heizsysteme (z.B. Gasheizung in Kombination mit Wärmepumpe und Leistungs-Schwellenwert-Test oder Solarthermie) sind hiervon befreit.
Biogenes Flüssiggas* wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Die CO2-Emissionen sind bei der Herstellung um bis zu 80 % reduziert.*** Gleichzeitig ist es chemisch nahezu identisch mit herkömmlichem Flüssiggas.
Ihre Vorteile

* Unser biogenes Flüssiggas wird über eine nach ISCC PLUS zertifizierte Lieferkette bereitgestellt. Die eingesetzten biogenen Rohstoffe und ihre Nachhaltigkeitseigenschaften werden entlang der Lieferkette dokumentiert und nachvollziehbar zugeordnet. Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig durch unabhängige Audits überprüft. Weitere Informationen finden Sie im englischsprachigen Originaldokument „ISCC Traceability and Chain of Custody“, insbesondere Kapitel 3.3 „Sustainability Declarations“ sowie Kapitel 3.4 „Traceability Requirements“.
Im Rahmen eines zertifizierten Massenbilanzsystems können nachhaltige und nicht nachhaltige Materialien physisch gemischt werden. Die zugehörigen Nachhaltigkeitseigenschaften und Mengen bleiben dabei in der Mengenbuchhaltung zugeordnet und werden entlang der Lieferkette dokumentiert, überwacht und kontrolliert. Weitere Informationen finden Sie im englischsprachigen Originaldokument „ISCC Traceability and Chain of Custody“, Kapitel 4.4 „Mass Balance“.
Weitere Informationen zu den Zertifizierungskriterien
** Mit unserem biogenem Flüssiggas erfüllen Sie die Anforderungen in Hinblick auf Biotreppe und Landeswärmegesetze im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes
*** Die CO₂-Bilanz bezieht Herstellung und Transport bis zum Tyczka Energy Lager ein. Der Transportweg zum Kunden ist nicht inkludiert. Die Ermittlung der THG-Emissionsminderung erfolgt durch Vergleich der für die jeweilige Lieferung bereitgestellten ISCC-zertifizierten THG-Emissionswerte mit dem fossilen Referenzwert für Flüssiggas gemäß GEMIS-Datenbank (66,315 g CO₂e/MJ). Grundlage sind die Emissionen aus Herstellung und Bereitstellung des BioLPG bis zum Verlassen der Raffinerie zum Tyczka Energy Tanklager (Well-to-Tank). Die tatsächliche THG-Minderung ist lieferungsabhängig und lag bei den bisher bezogenen Mengen zwischen 80,53 % und 88,75 %.
Wir beraten Sie gerne zu Flüssiggas, biogenem Flüssiggas* und den Auswirkungen des neuen GModG auf Ihre Heizlösung.
