Gebäudeenergiegesetz GEG

Gebäudeenergiegesetz GEG
Gesetzeskonform heizen? So geht's!

Mit biogenem Flüssiggas

2024 ist das Gebäudenergiegesetz GEG – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft getreten

Es enthält klare Vorgaben an die Heizungs- und Klimaplanung von Gebäuden.

Im Neubau dürfen künftig nur noch Heizungsanlagen mit einem mindestens 65 Prozentanteil an erneuerbaren Energieträgern eingebaut werden. Und es gelten unterschiedliche Anforderungen in Abhängigkeit, ob der Neubau innerhalb oder außerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes entsteht. Denn für ausgewiesene Neubaugebiete müssen die jeweiligen Kommunen eine Wärmeplanung durchführen.

Im Bestandsbau sind die Anforderungen an die Heizungsanlage differenzierter und abhängig von der Funktionsfähigkeit der bestehenden Heizung.

Tyczka Energy hat die Anforderungen für Neu- und Bestandsgebäude für Sie zusammengefasst.

Die Bestimmungen des GEG für Neubauten

mit Bauantrag ab 1.Januar 2024

GEG Schaubild Neubau

Die Bestimmungen des GEG für Bestandsgebäude

 

Mit biogenem Flüssiggas GEG-konform heizen

Mit biogenem Flüssiggas erfüllen Sie einfach die erhöhten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG.

Biogenes Flüssiggas wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus Biomasse gewonnen. 

Die CO2-Emissionen sind um bis zu 90 % reduziert.

Vor allem im ländlichen Bereich ist biogenes Flüssiggas eine attraktive Lösung.

Tyczka Energy unterstützt die Verbraucher mit dem GAS EINFACH GRÜN-Paket, das biogenes Flüssiggas enthält.

Mehr zu biogenem Flüssiggas

Das Gebäudeenergiesetz GEG auf einen Blick

GEG-Schema Tyczka Energy

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Die Rahmenbedingungen des GEG

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