Mit biogenem Flüssiggas
Es enthält klare Vorgaben an die Heizungs- und Klimaplanung von Gebäuden.
Im Neubau dürfen künftig nur noch Heizungsanlagen mit einem mindestens 65 Prozentanteil an erneuerbaren Energieträgern eingebaut werden. Und es gelten unterschiedliche Anforderungen in Abhängigkeit, ob der Neubau innerhalb oder außerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes entsteht. Denn für ausgewiesene Neubaugebiete müssen die jeweiligen Kommunen eine Wärmeplanung durchführen.
Im Bestandsbau sind die Anforderungen an die Heizungsanlage differenzierter und abhängig von der Funktionsfähigkeit der bestehenden Heizung.
Tyczka Energy hat die Anforderungen für Neu- und Bestandsgebäude für Sie zusammengefasst.
mit Bauantrag ab 1. Januar 2024
Vorgaben nach dem GEG 2024 | Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe | |
Das Gebäude befindet sich in einem ausgewiesenen Neubaugebiet? | Einbau von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen |
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Das Gebäude befindet sich außerhalb eines Neubaugebiets? | Einbau von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – Zeitraum ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:
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Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:
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mit Bauantrag ab 1. Januar 2024
Vorgaben nach dem GEG 2024 | Konkrete Möglichkeiten zur Erfüllung 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe | |
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren? | Kein Heizungstausch vorgeschrieben |
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Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich? | Spätestens nach fünf Jahren gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe – zusätzlich ist der genaue Zeitraum abhängig von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtgröße sowie der Fertigstellung des dortigen kommunalen Wärmeplans:
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Alle Flüssiggasheizungen, die nach dem 1.1.2024 und vor Fertigstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, müssen jedoch spätestens ab:
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Mit biogenem Flüssiggas erfüllen Sie einfach die erhöhten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG.
Biogenes Flüssiggas wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus Biomasse gewonnen und ist nach ISCC-Standard als biogenes Produkt zertifiziert.
Die CO2-Emissionen sind um bis zu 90 % reduziert.
Vor allem im ländlichen Bereich ist biogenes Flüssiggas eine attraktive Lösung.
Tyczka Energy unterstützt die Verbraucher mit dem GAS EINFACH GRÜN-Paket, das biogenes Flüssiggas enthält.
Mehr zu biogenem FlüssiggasDie Rahmenbedingungen des GEG