Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat passiert und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz.
Eigentümerinnen und Eigentümer können auch künftig frei entscheiden, welche Heizungsart am besten zu ihrer individuellen Situation passt. Gasheizungen bleiben weiterhin zulässig und können auch neu installiert werden.
Das neue Gesetz setzt auf Technologieoffenheit, Machbarkeit und langfristige Planungssicherheit. Es schafft mehr Flexibilität bei der Modernisierung von Gebäuden und ermöglicht individuelle Lösungen, die zu den jeweiligen Anforderungen vor Ort passen.
Bestehende Gasheizungen können weiterhin genutzt werden und auch der Einbau neuer Gasheizungen ist erlaubt. Damit bleibt Flüssiggas ein wichtiger Baustein der dezentralen Energieversorgung – insbesondere in Regionen ohne Erdgasnetz.
Um die Klimaziele zu erreichen, sieht das Gesetz künftig den schrittweisen Einsatz erneuerbarer Energieträger vor. Tyczka Energy hat biogenes Flüssiggas bereits heute im Angebot und bietet beste Voraussetzungen für die Erfüllung des Dekarbonisierungspfades.
Grüngasquote: Für bestehende Heizungsanlagen ist ab 2028 eine Grüngasquote vorgesehen, um die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung voranzutreiben. Die Details der Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.
Biotreppe: Für neu installierte Gasheizungen soll ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Anteil erneuerbarer Energieträger eingeführt werden. Die Dekarbonisierung erfolgt damit planbar und in mehreren Stufen. Hybride Heizsysteme (z.B. Gasheizung in Kombination mit Wärmepumpe und Leistungs-Schwellenwert-Test oder Solarthermie) sind hiervon befreit.
Biogenes Flüssiggas wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Die CO2-Emissionen sind bei der Herstellung um bis zu 90 % reduziert. Gleichzeitig ist es chemisch nahezu identisch mit herkömmlichem Flüssiggas.
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