Gebäudemodernisierungsgesetz GModG

Alles Wissenswerte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Planungssicherheit. Technologieoffenheit. Freiheit bei der Heizungswahl.

Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat passiert und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz.

Eigentümerinnen und Eigentümer können auch künftig frei entscheiden, welche Heizungsart am besten zu ihrer individuellen Situation passt. Gasheizungen bleiben weiterhin zulässig und können auch neu installiert werden.

Das neue Gesetz setzt auf Technologieoffenheit, Machbarkeit und langfristige Planungssicherheit. Es schafft mehr Flexibilität bei der Modernisierung von Gebäuden und ermöglicht individuelle Lösungen, die zu den jeweiligen Anforderungen vor Ort passen.

Was bedeutet das konkret für Flüssiggas Kunden?

Gasheizungen bleiben erlaubt

Bestehende Gasheizungen können weiterhin genutzt werden und auch der Einbau neuer Gasheizungen ist erlaubt. Damit bleibt Flüssiggas ein wichtiger Baustein der dezentralen Energieversorgung – insbesondere in Regionen ohne Erdgasnetz.

Schrittweise Dekarbonisierung mit Grüngasquote (ab 2028) und Biotreppe (ab 2029)

Um die Klimaziele zu erreichen, sieht das Gesetz künftig den schrittweisen Einsatz erneuerbarer Energieträger vor. Tyczka Energy hat biogenes Flüssiggas bereits heute im Angebot und bietet beste Voraussetzungen für die Erfüllung des Dekarbonisierungspfades. 

Grüngasquote: Für bestehende Heizungsanlagen ist ab 2028 eine Grüngasquote vorgesehen, um die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung voranzutreiben. Die Details der Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Biotreppe: Für neu installierte Gasheizungen soll ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Anteil erneuerbarer Energieträger eingeführt werden. Die Dekarbonisierung erfolgt damit planbar und in mehreren Stufen. Hybride Heizsysteme (z.B. Gasheizung in Kombination mit Wärmepumpe und Leistungs-Schwellenwert-Test oder Solarthermie) sind hiervon befreit.

Biogenes Flüssiggas

Biogenes Flüssiggas wird im Vergleich zu herkömmlichem Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Die CO2-Emissionen sind bei der Herstellung um bis zu 90 % reduziert. Gleichzeitig ist es chemisch nahezu identisch mit herkömmlichem Flüssiggas.

Ihre Vorteile

  • Sofort in bestehenden Flüssiggasanlagen einsetzbar
  • Keine aufwendigen Umbauten am Heizsystem erforderlich
  • Unterstützung des zukünftigen Dekarbonisierungspfads
  • Besonders geeignet für ländliche Regionen ohne Erdgasanschluss
  • Unabhängig von öffentlichen Energienetzen
Mehr zu biogenem Flüssiggas

Tyczka Energy – Ihr Flüssiggas-Partner für die Umsetzung des GModG

  • Bereits heute sind wir einer der führenden Anbieter von biogenem Flüssiggas (ISCC zertifiziert)
  • Wir verfügen über große eigene Lagerkapazitäten, rund 200 Kesselwagen, 500 eigene Tankfahrzeuge und zwei Binnenschiff‑Terminals: Diese Leistungsfähigkeit betreiben wir selbst und steuern sie zentral. Dadurch bleiben wir lieferfähig, flexibel und schnell – auch dann, wenn sich Rahmenbedingungen kurzfristig ändern.
  • Energie wird global gehandelt, so dass Geopolitik auch einen starken Einfluss auf die Preisentwicklung hat. Unser europaweit aufgestellter Einkauf und unsere skalierbare Logistik arbeiten vorausschauend, bündeln Volumina und nutzen Marktfenster – mit dem Ziel, unsere Kunden nicht nur mit planbaren Preisen, sondern auch sicher zu versorgen.

Sie haben Fragen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?

Wir beraten Sie gerne zu Flüssiggas, biogenem Flüssiggas und den Auswirkungen des neuen GModG auf Ihre Heizlösung.

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