Hier haben wir alle Sicherheitshinweise zum privaten Gasflaschen-Transport für Sie zusammengefasst.
Motor abstellen Beim Be- und Entladen Motor und Standheizung abstellen. | |
Ventilschutz Flaschen müssen immer mit Ventilschutz (Flaschenkappe, -kragen) versehen und das Ventil zugedreht werden. | |
Flaschen gegen unbeabsichtigter Lageveränderung sichern Flaschen können stehend oder liegend – am besten quer zur Fahrtrichtung – z. B. mit einem Zurrmittel gesichert werden. | |
Rauchen und offenes Feuer verboten | |
Ausreichende Belüftung sicherstellen z. B. Fenster während der Fahrt leicht öffnen |
ADR ist ein international in der Transportbranche verwendeter Begriff. Er steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“, was auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ bedeutet. Das ADR regelt die Vorgaben von Gefahrguttransporten auf der Straße.
Gefahrgüter sind nach ADR in unterschiedliche Klassen gegliedert. In Bezug auf unsere Produkte ist die Klasse 2 (Gase und gasförmige Stoffe) relevant.
Da die Beförderung von Flüssiggasflaschen mengenbezogen unterschiedlich ist, haben wir dazu die Merkblätter ADR1 und ADR 2 erstellt.
Hier können sie sich die Merkblätter zu ADR1 (Transport von Flüssiggasflaschen unter 333kg Nettomasse) und ADR2 (Transport von Flüssiggasflaschen über 333kg Nettomasse) herunterladen. Bitte beachten Sie auch etwaige Ausnahmenregelungen.