Tankprüfung

Tankprüfung
Mit unserer PIP – der Prüf- und Instandhaltungspauschale

Die Tankprüfung findet in regelmäßigen Abständen statt und dient der Überprüfung der Funktionstüchtigkeit eines Flüssiggastanks. Die mit der Prüfung und Instandhaltung verbundenen Aufgaben können Sie mit einer Prüf- und Instandhaltungspauschale an uns übertragen.

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Tankprüfung mit PIP – der Prüf- und Instandhaltungspauschale

Die Tankprüfung mit der Prüf- und Instandhaltungspauschale PIP umfasst alle Betreuungsleistungen rund um den Flüssiggasbehälter und entlastet Sie als Betreiber der Flüssiggasanlage.

Ihre Vorteile bei der Tankprüfung mit PIP:

  • Sie gehen bei Ihrer Tankprüfung auf Nummer sicher, denn mit der Prüf- und Instandhaltungspauschale (PIP) haben Sie umfassende Wartungsarbeiten fest und vertraglich gesichert.
  • Sie können Ihre Kosten genau kalkulieren, denn Sie wissen schon jetzt, was Sie bezahlen müssen, um alle gesetzlichen Anforderungen für den Weiterbetrieb Ihrer Flüssiggasanlage erfüllt zu bekommen.
  • Ihre Haushaltskasse wird auf Dauer entlastet, denn die Wartungskosten verteilen sich auf regelmäßige und geringe Beträge.
  • Sie gewinnen Zeit, denn Sie müssen sich nicht selbst um die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften kümmern. Das übernehmen wir für Sie.

Diese Leistungen umfasst der Prüf- und Instandhaltungspauschale:

  • Kontrolle und Einhaltung aller gesetzlichen Fristen für die Prüfungen Ihres Flüssiggasbehälters
  • Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an Ihrem Flüssiggasbehälter
  • Durchführung aller Reparaturen am Flüssiggasbehälter entsprechend dem Leistungsumfang
  • Übernahme der Absaugekosten sowie Wiedereinfüllung der abgesaugten Gasmenge nach Ausführung der Prüf- bzw. Reparaturarbeiten
  • kostenloser Austausch von eventuell defekten Armaturen am Behälter, jedoch keine Regler
  • alle Reise- und Anfahrtskosten inklusive

Für oberirdische Behälter zusätzlich

  •  Neulackierung des Flüssiggasbehälters bei Beanstandung

Tankprüfungen: sicher und zuverlässig mit Tyczka Energy

Tankprüfungen unterliegen umfangreichen Richtlinien. Genau wie Ihr Auto regelmäßig zur Inspektion oder zur TÜV-Prüfung muss, sind auch die regelmäßige Wartung Ihres Flüssiggasbehälters sowie die Behebung eventueller Mängel für den Weiterbetrieb unerlässlich. Alle wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen müssen daher laut Betriebssicherheitsverordnung für Flüssiggasanlagen von einer „zur Prüfung befähigten Person“ oder einer „zugelassenen Überwachungsstelle“ durchgeführt werden.

Profitieren Sie von unserem umfangreichen Serviceangebot rund um Ihre Tankprüfung und erfreuen Sie sich an der bleibenden Qualität und Funktionalität Ihres Flüssiggasbehälters. Wir übernehmen die Terminüberwachung entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben und stellen die Sicherheit Ihrer Behälteranlage und damit Ihrer Energieversorgung sicher.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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