Gasflaschen unterliegen wiederkehrenden Prüfungen. Das nächste Prüfterminjahr ist entweder im Flaschengriff eingeprägt oder per Inkjet-Druck auf dem Flaschenkörper aufgebracht, z. B. „2025“. Nach Ablauf des Jahres darf die Flasche gemäß ADR nicht mehr transportiert werden – ausgenommen ist der Rücktransport zur Prüfung oder Entsorgung.
Eine abgelaufene Prüffrist betrifft ausschließlich den Flaschenkörper, nicht den Inhalt. Das enthaltene Gas kann weiterhin sicher verwendet werden. Auch der Betrieb im Wohnmobil bleibt zulässig, da hier die ADR-Regelungen nicht greifen.
Die Prüffrist beträgt bei Pfandflaschen 15 Jahre, bei grauen Eigentumsflaschen zehn Jahre. Eine definierte maximale Nutzungsdauer nach Ablauf existiert nicht; der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt jedoch eine Rückgabe spätestens zehn Jahre nach Fristende.