Eine rote Pfandflasche kann gegen die Erstattung des Pfandbetrages problemlos bei jeder Vertriebsstelle des jeweiligen Herstellers zurückgegeben werden. Die graue Nutzungsflasche gehört Ihnen. Sie können die Flasche bei einem Händler zurückgeben, erhalten aber kein Geld zurück.
Das Entnahmeventil zum Öffnen und Schließen der Flasche hat ein Rechtsgewinde, die Verbindung zum Regler ein Linksgewinde
Schrauben Sie das Regler-Innengewinde auf das Flaschen-Außengewinde und ziehen Sie es kräftig mit der Hand an. Benutzen Sie kein Werkzeug wie z. B. eine Rohrzange. Wie’s geht, zeigt unser Video.
Sie müssen anhand einer Dichtheitsprobe prüfen, ob die Verbindungen (Ventil/Schlauch, Schlauch/gasverbrauchendes Gerät) dicht sind. Ob der Gasflaschen-Anschluss dicht ist, können Sie mit einem schäumenden Mittel – etwa Spülmittel oder einem Lecksuchspray – überprüfen. Geben Sie etwas davon auf die Anschlussstelle. Bilden sich Blasen, ist der Regler nicht korrekt angeschlossen – Sie müssen die Gasflasche zudrehen und den Anschluss fester zudrehen.
Dampfförmiges Propan hat ca. das 260-fache Volumen von flüssigem Propan.
In Wohnungen dürfen höchstens zwei Flüssiggasflaschen à maximal 16 kg, einschließlich entleerter Flaschen, vorhanden sein. Je Raum darf jedoch höchstens eine Flüssiggasflasche vorhanden sein. In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen, dürfen keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.
Die Gasmenge, die sich in der Flasche befindet, hat keinen Einfluss auf die Entnahmemenge, solange sich noch „flüssiges“ Propan in der Flasche befindet.
Das Gas dehnt sich bei Temperaturerhöhung aus, der Druck steigt an. In der Flasche muss ein Puffervolumen vorhanden sein, um die Druckerhöhung zu minimieren und ein Zerbersten der Gasflasche sicher zu vermeiden.
Damit das Gas mit einem verminderten und gleichmäßigen Druck im Verbrauchsgerät ankommt.
Volle und leere Flaschen müssen immer mit einem Ventilschutz (z.B. Schutzkappen, -kragen, Verschlussmutter) versehen und das Ventil muss zugedreht sein. Fehlt die Schutzkappe, müssen Sie diese bei der Vertriebsstelle kaufen, damit der Händler die Flasche annehmen kann.
Gefahrgut-Vorschriften und die Straßenverkehrsordnung schreiben vor, dass Flüssiggas-Flaschen nicht ohne Ladungssicherung befördert werden dürfen. Verstöße werden bei Verkehrskontrollen mit hohen Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Die Gasflasche muss durch Hilfsmittel, wie Gurte, Bänder etc. oder Einklemmen hinter dem Beifahrersitz, so gesichert werden, dass sie Ihre Lage in keiner Verkehrssituation verändern kann. Während der Fahrt gilt absolutes Rauchverbot und über ein leicht geöffnetes Fenster müssen Sie für Luftzirkulation sorgen.