Technische Regel Flüssiggas 2021 TRF 2021

Technische Regel Flüssiggas 2021 TRF 2021

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Technische Regel Flüssiggas 2021 (TRF 2021)

Die TRF 2021 gilt im Haushaltsbereich für die Planung, Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Prüfung von

  • Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Behältern unter 3 Tonnen Fassungsvermögen und Entnahme aus der Gasphase,
  • Flüssiggas-Flaschen sowie
  • Flüssiggas-Verbrauchsanlagen.

TRF definiert den Stand der Technik

In der TRF 2021 sind die spezifischen Anforderungen an Flüssiggas-Anlagen aus den geltenden Vorschriften – wie beispielsweise Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung oder Gefahrstoffverordnung – und Normen übernommen, zusammengefasst und umgesetzt worden.

Zudem wurden Begriffe und Symbole an die Technische Regel für Gasinstallationen (G 600 DVGW-TRGI 2018) angeglichen. Flüssiggas-Anlagen, die nach den Anforderungen der aktuellen TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik. Darüber hinaus ist die TRF für Flüssiggas-Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen, dort anzuwenden, wo keine anderen Regeln zu berücksichtigen sind.

Die Änderungen im Überblick

Für einen ersten Eindruck der neuen TRF sind im Folgenden die wichtigsten Änderungen der verschiedenen Kapitel kurz zusammengefasst:

  • Ein neuer Unterabschnitt im Kapitel 4 über die Errichtung von Flüssiggas-Anlagen und ergänzende Anforderungen für gewerbliche Anlagen weist auf das neu erscheinende berufsgenossenschaftliche Regelwerk „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV-Regel 110-010) hin.
  • Im Abschnitt 5 Flüssiggasbehälter wurden die Anforderungen an die Aufstellung von Tanks an die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung sowie an die Muster-Feuerungsverordnung angeglichen.
  • Die Anschlüsse und Druckregelungen bei Gasflaschen wurden von Kapitel 7 nach Kapitel 6 Flüssiggas-Flaschenanlagen verschoben. Zudem sind die Unterscheidungen zwischen betriebenen und gelagerten Flaschen nun klarer gefasst.
  • Im Kapitel 7 Leitungsanlagen wurden die Bauteile auf den Stand der TRGI 2018 angepasst. Auch die Rohrleitungsdimensionierung hat eine Überarbeitung erfahren.
  • Im Abschnitt 8 Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggas-Anlagen wurde den Neuerungen, insbesondere der BetrSichV, Rechnung getragen – dieser Abschnitt musste komplett neu überarbeitet werden: Zum Beispiel wurden bei den Rohrleitungsprüfungen die Systematik und die Terminologie geändert.
  • Anhang A (Kupferrohre R 290) der TRF 2012 wurde gestrichen, da dieser nicht mehr benötigt wird.
  • Auch Anhang F (Festlegung der Schutzabstände für Lagerbehälter bei vorhandenen Brandlasten) der TRF 2012 wurde gestrichen, da dieser identisch mit den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsvorordnung TRBS 3146/TRGS 746 ist.
  • Die zuvor im Anhang K beschriebenen Beispiele zum Bemessungsverfahren findet Anhang I. Die dort dargestellten Beispiele wurden aktualisiert und deren Anzahl reduziert.

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