FAQ/Lexikon

FAQ/Lexikon
Häufig gestellte Fragen zu Flüssiggas und Energieversorgung

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Flüssiggas

Wählen Sie einfach den entsprechenden Bereich aus

Mit einer frühzeitigen Gasbestellung sind Sie - auch in nachfragestarken Monaten - auf der sicheren Seite, dass Ihr Tank nicht leer wird. Und Sie geben uns Zeit, die Belieferung logistisch optimal zu planen.

Die Befüllung einer Flasche, auch wenn sie einen Füllstutzen besitzt, ist an einer Autogas-Tankstelle grundsätzlich verboten. Autogastankstellen besitzen eine Betriebsgenehmigung, die ausschließlich die Befüllung von fest eingebauten Autogastanks erlaubt. An den Tankstellen von Tyczka Energy finden Sie an der Zapfsäule einen Aufkleber, der auf dieses Verbot hinweist. Befüllt werden können solche Flaschen in einem offiziellen Flaschenfüllwerk bzw. an speziellen Füllanlagen, deren Genehmigung auf diese Flaschen ausgerichtet ist (z. B. Ballongasfüllanlagen).

Die Behälterregler sind bei Tyczka Energy zusätzlich mit einem sogenannten Notversorgungsanschluss versehen. Sollte - aus welchen Gründen auch immer - keine Versorgung über den Tank möglich sein, so kann mittels eines speziellen Schlauchs eine Flüssiggasflasche an diesen Regler angeschlossen werden. Diese Maßnahme darf nur durch geschultes Tyczka Energy Fachpersonal durchgeführt werden.

Leider kommt es gelegentlich vor, dass Feuchtigkeit durch die Expansionskälte in der Düse den Regler verstopft. Dies ist sicherheitstechnisch unbedenklich, verschließt aber den Gasdurchfluss. Der Eistropfen muss durch äußere Wärmezufuhr aufgetaut werden. Da der Regler aber im EX-Bereich sitzt, darf man keine elektronischen Geräte (z.B. Fön) zu Hilfe nehmen. Einfachste Methode: einen Lappen um den Regler wickeln und mit warmen Wasser übergießen.

Wenn Sie nicht zu Hause sind und Ihr Flüssiggasbehälter leer und drucklos ist bzw. 0 % Tankinhalt aufweist, muss der Tankwagenfahrer das Gasentnahmeventil aus Sicherheitsgründen vor dem Betanken schließen. Darüber informiert Sie ein Merkzettel, den der Fahrer in Ihren Briefkasten wirft. Damit die Anlage wieder in Betrieb gehen kann, müssen Sie nur bitte das Gasentnahmeventil wieder öffnen. Sollte Ihr Verbrauchsgerät nicht sofort anspringen, kann der Grund darin liegen, dass noch nicht genügend Gas an der Therme ansteht. Durch mehrmaliges betätigen der Starttaste am Verbrauchsgerät ist das Problem in der Regel behoben.

Jeder Flüssiggasbehälter hat 5 Armaturen. Diese sitzen sowohl beim oberirdischen als auch beim unterirdischen Behälter oben am Tank. Der Inhaltsanzeiger ist beim oberirdischen Behälter außerhalb der Behälterhaube - durch eine separate Kunststoffabdeckung geschützt - und beim unterirdischen Behälter im Domschacht.

Alle neuen Flüssiggasbehälter kleiner 3t Fassungsvermögen haben einen Durchmesser von 1,25 m. Der kleinste Behälter (1,2t) ist 2,50 m, der mittlere (2,1t) 4,30 m und der große Behälter (2,9t) 5,52 m lang.

Ortsfeste Flüssiggasbehälter müssen einen Puffer aufweisen, da sich Flüssigkeiten bei Wärme ausdehnen. Dieser Puffer beträgt bei allen Flüssiggasbehältern 15%, so dass die maximale Füllmenge bei 85% liegt. Bei Gasflaschen (auch bei Feuerzeugen) liegt dieser Puffer bei 20%, damit beträgt die maximale Füllmenge 80%.

Flüssiggasbehälter müssen wie Autos regelmäßig überprüft werden. Dabei unterscheidet man zwischen einer "Äußeren Prüfung" und einer "Inneren Prüfung". Die "Äußere Prüfung" muss wiederkehrend alle 2 Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen (Vertreter von Tyczka Energy oder der Transgas) durchgeführt werden. Die "Innere Prüfung" ist alle 10 Jahre fällig (Ausnahme: unterirdische Behälter mit Bitumenisolierung und ohne zusätzlichen Korrosionsschutz). Diese wird durch einen Sachverständigen des TÜVs durchgeführt. Übrigens: Im Rahmen der "Innerem Prüfung" muss auch die Rohrleitung bis zum Verbrauchsgerät überprüft werden. Dies kann durch Tyczka Energy oder ein Installationsunternehmen erfolgen.

Flüssiggasbehälter haben einen ständigen EX-Bereich von 1,0 m Radius von den Armaturen gemessen. Dieser erweitert sich bei der Befüllung auf 3,0 m. Damit oberirdische Behälter stets zugänglich sind, müssen diese mindestens 0,5 m bzw. 1,0 m Abstand von Wänden haben. Unterirdische Behälter müssen von Fundamenten einen Abstand von 0,8 m aufweisen.

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Icon Kontaktformular Tyczka
Kontakt
Flüssiggas für Privatkunden
Icon Kontaktformular Tyczka
Kontakt
Flüssiggas für Gewerbe